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Weiterbildungsscheck Sachsen

Eine neue Förderung in der Weiterbildung sorgt jetzt für bessere Aufstiegschancen im Job: Der neue Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt mehr Flexibilität im Beruf mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein.

Wer und was wird gefördert?

Vom Weiterbildungsscheck profitieren Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Grundsätzlich gibt es den Weiterbildungsscheck für Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Die Weiterbildung ist individuell und muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Weiterbildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze der Zuschusshöhe.

Fördersätze:

80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter 2.500 EUR brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. Bei geringeren Kosten nutzen Sie die Bildungsprämie.)

50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen über 2.500 Euro, aber unter der Versicherungspflichtgrenze (derzeit etwa 4.150 Euro) und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen: - ältere Beschäftigte (über 50 Jahre) - in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit - bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses (Kosten mind. 1000 Euro)

Weitere Infos erhalten Sie hier: www.bildungsmarkt-sachsen.de/scheck

 

 

Bildungsscheck (NRW)

Was ist das?

Förderprogramm des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW).


Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, die in Betrieben in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind.Die letzte betriebliche Weiterbildung des Antragstellers muss zwei Jahre her sein. Auch im Unternehmen mitarbeitende In und Teilhaber und Berufsrückkehrer, zum Beispiel Frauen nach der Familienphase, können unter bestimmten Umständen per Bildungsscheck gefördert werden.


Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen. Die Qualifizierungen müssen anerkannte Anbieter durchführen.


Wie wird gefördert?

Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird ein Bildungsscheck ausgestellt. Er deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber € 500,00.


Wer ist Ansprechpartner?

Die Bildungsberatungsstellen des Landes.

Eine Adressliste finden Sie auf www.bildungsscheck.nrw.de

Qualifizierungsscheck (Hessen)

Was ist das?

Ein Förderprogramm für Weiterbildung des Bundeslandes Hessen.


Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer in hessischen Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern ohne anerkannten Berufsabschluss oder über 45 Jahre.


Was wird gefördert?

Berufliche Fortbildungen, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden.


Wie wird gefördert?

Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes erhalten Antragsteller ein Beratungsprotokoll, das an den Verein Weiterbildung Hessen (wwwwb-hessen.de) geschickt werden muss. Dieser stellt dann den Qualifizierungsscheck aus, der 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt, maximal aber 500 Euro.


Wer ist Ansprechpartner?

Die Beratungsstellen des Landes. Eine Adressliste steht auf http://www.qualifizierungsschecks.de/