Bildungsurlaub
Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.
Die Freistellung macht eine Kursteilnahme während der Arbeitszeit möglich.
Achtung:
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig (3 Monate vor Kursbeginn), da der Antrag spätestens zehn Wochen vor Beginn des Kurses bei der Anerkennungsbehörde eingegangen sein muss.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland um weitere Informationen zu erhalten:
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- Schleswig-Holstein
Hinweis: Für Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren gegenwärtig keine derartigen Regelungen.

