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Photo: Teilnehmer der Heimerer Akademie
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Meister-BaföG

Was ist das?

Eine staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen. Sie soll Berufstätige nach einer ersten Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen.

Wer wird gefördert?

Nicht nur angehende Meister. Die Förderung gilt für viele Berufsbereiche. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Be rufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Abschluss. Die berufliche Qualifikation darf dem angestrebten Fortbildungsanschluss allerdings nicht gleichwertig sein. Seit 2009 ist das Meister-Bafög für weitere Berufe geöffnet: Auch Fortbildungen zum Altenpfleger und Erzieher werden gefördert. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Was wird gefördert?

Aufstiegsfortbildungen wie „Meisterkurse“ oder Lehrgänge, die zu einem vergleichbaren Abschluss führen. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Wie wird gefördert?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer Höchstgrenze von 10226 Euro gefördert. Davon bezuschusst der Staat 30,5 Prozent, den Rest erhält der Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen. Außerdem gibt es Geld für den Lebensunterhalt — in Form von Zuschüssen und Darlehen. Die Höhe des Darlebens variiert nach Familienstand. Im Jahr 2009 hat die Regierung das Programm aufgestockt.

Wer ist Ansprechpartner?

Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten und nehmen auch die Förderanträge entgegen. Eine Liste der Anlaufstellen steht im Internet unter www.meister-bafoeg.info.


Weitere Informationen finden Sie hier.