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Was ist das?
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen".
Wer wird gefördert?
Beschäftigte über 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie Geringqualifizierte. Als gering qualifiziert gilt etwa, wer keinen Berufsabschluss hat. Arbeitgeber, die Mitarbeiter freistellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitsausfall.
Was wird gefördert?
Geringqualifizierte werden gefördert, wenn sie mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben. Über 45-Jährige werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahme hinausgehen.
Wie wird gefördert?
Förderinstrument für die Beschäftigten ist der Bildungsgutschein, das heißt, die Arbeitsagentur zahlt die Kurskosten und bezuschusst weitere Kosten der Weiterbildung.
Wer ist Ansprechpartner?
Die Agentur für Arbeit vor Ort. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater.

